Regeln für Asylverfahren werden vorübergehend angepasst
An seiner Sitzung vom 1. April 2020 hat der Bundesrat Massnahmen für den Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure beschlossen. Der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus hat höchste Priorität. Es soll aber auch sichergestellt werden, dass die Kernfunktionen des Asylsystems aufrechterhalten und die Asyl- und Wegweisungsverfahren weiterhin durchgeführt werden können. Die neuen Regeln sind auf vorerst drei Monate und im Unterbringungsbereich auf vier Monate befristet.
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