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Beiträge DOI: 10.38023/0ad1bd8a-adb4-4f5e-bc4d-501cb6718b57

Lockdown und Lohnfortzahlung

Thomas Pietruszak
Rechtsgebiete:

Gesundheitsrecht, Arbeitsrecht

Zitiervorschlag: Thomas Pietruszak, Lockdown und Lohnfortzahlung, in: Jusletter 14. April 2020

Aufgrund der raschen Verbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat Mitte März 2020 mittels Notrecht schweizweit öffentliche und private Veranstaltungen untersagt, öffentlich zugängliche Einrichtungen geschlossen und den Unterricht an sämtlichen Schulen eingestellt. Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können aufgrund dieser Massnahmen nicht oder nur beschränkt arbeiten oder sind wegen Kinderbetreuung an der Arbeit verhindert. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob der Arbeitgeber für die entsprechenden Ausfallzeiten Lohnfortzahlung schuldet.


Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • 1. Der Grundsatz «ohne Arbeit kein Lohn» und seine Ausnahmen
  • 2. Arbeitsverhinderung durch behördliche Betriebsschliessungen oder -einschränkungen
  • 3. Arbeitsverhinderung wegen der Betreuung von Kindern
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