Ausstand des Bundesanwalts in FIFA-Strafuntersuchungen
BGer – Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ist zu Recht nicht auf die Revisionsgesuche von Bundesanwalt Michael Lauber eingetreten, die er gegen die Beschlüsse der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts über seinen Ausstand in den FIFA-Strafuntersuchungen zu zwei Mitbeschuldigten erhoben hatte. Das Bundesgericht weist die Beschwerden des Bundesanwalts und der Bundesanwaltschaft ab. (Urteile 1B_442/2019, 1B_443/2019)
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