Der Geschäftsmann Bastos verlangt Einsicht in Untersuchungs-Akten
BStGer – Der schweizerisch-angolanische Geschäftsmann Jean-Claude Bastos erhält vorerst keine Einsicht in die Akten der Bundesanwaltschaft, die im Zusammenhang mit Geldern aus Angola eine unterdessen eingestellte Untersuchung wegen Geldwäscherei führte. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde von Bastos abgewiesen. (Urteil BB.2019.222)
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