Jusletter

Im Nachverfahren angeordnete Sicherheitshaft mit EMRK vereinbar

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, EMRK, Strafen und Massnahmen. Pönologie
  • Zitiervorschlag: Jurius, Im Nachverfahren angeordnete Sicherheitshaft mit EMRK vereinbar, in: Jusletter 20. April 2020
BGer – Die vom Kantonsgericht Wallis im massnahmenrechtlichen Nachverfahren angeordnete Sicherheitshaft gegenüber einem rückfallgefährdeten pädosexuellen Straftäter ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in Auseinandersetzung mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). (Urteil 1B_111/2020)

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