Kein Erfolg für Beschwerde der Neuenburger SP zu Unterschriften
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Neuenburger SP und drei Privatpersonen gegen das Zustandekommen des Referendums gegen den Vaterschaftsurlaub nicht eingetreten. Eine Beschwerde ist im Gesetz nicht vorgesehen. (Urteil 1C_134/2020)
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