Keine bedingte Entlassung eines Pädophilen im Seniorenalter
BGer – Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines über 70-jährigen pädophilen Mannes nicht eingetreten, der ein Gesuch um eine bedingte Entlassung stellte. Der Mann hatte mehrere Mädchen sexuell missbraucht, wofür er zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt wurde. (Urteil 6B_204/2020)
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