Jusletter

Reformen im Stiftungsrecht – eine Agenda

Zugleich ein Beitrag des Zentrums für Stiftungsrecht an der Universität Zürich zum Vernehmlassungsverfahren der parlamentarischen Initiative Luginbühl (14.470)

  • Autor/Autorin: Dominique Jakob
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht, Personenrecht, Privatrecht
  • DOI: 10.38023/5ef42a09-790c-4032-83e9-1e8fa59cd77f
  • Zitiervorschlag: Dominique Jakob, Reformen im Stiftungsrecht – eine Agenda, in: Jusletter 20. April 2020
Am 28. November 2019 hat die Rechtskommission des Ständerats den «Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz» präsentiert und ein Vernehmlassungsverfahren mit Frist bis zum 13. März 2020 durchgeführt. Dieser (als Vernehmlassungsbeitrag eingereichte) Beitrag diskutiert die im Vorentwurf enthaltenen Vorschläge. Er geht jedoch einen Schritt weiter: Er untersucht, welcher Reformbedarf im Stiftungsrecht insgesamt besteht und legt einen Gesetzesentwurf vor, mit welchem die wichtigsten Baustellen des Schweizer Stiftungsrechts geschlossen würden und das Stiftungsrecht nachhaltig auf wettbewerbsfähige Beine gestellt werden könnte.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage und Hintergrund
  • II. Grundsätze
  • 1. Methodische Grundsätze
  • 2. Inhaltliche Grundsätze
  • 3. Rechtsvergleichung
  • III. Reformentwurf für ein neues Stiftungsrecht
  • 1. Allgemeiner Teil der juristischen Personen
  • a. Entstehung der Stiftung
  • b. Stiftungs- oder Gemeinnützigkeitsregister?
  • c. Haftung der Stiftungsorgane
  • 2. Recht der klassischen Stiftungen
  • a. Errichtung der Stiftung
  • b. Stifterfreiheit
  • c. Revision, Rechnungslegung und weitere Organisationsvorgaben
  • d. Stiftungsaufsicht
  • aa. Aufsichtsgrundlagen
  • bb. Stiftungsaufsichtsbeschwerde
  • cc. Vermögensverwaltung
  • e. Statutenänderungen
  • aa. Organisationsänderungen (Art. 85 ZGB)
  • bb. Zweckänderungen, Zweckerweiterungen und Zweckreduktionen (Art. 86 ZGB)
  • cc. Stifterrecht auf Statutenänderung (Art. 86a ZGB)
  • dd. Unwesentliche Änderungen (Art. 86b ZGB)
  • ee. Alternative: Einheitliche Interessenabwägung
  • ff. Änderungsverfügung
  • 3. Stiftungssonderformen
  • a. Familienstiftungen (Art. 87 ZGB)
  • b. Religiöse Stiftungen (Art. 87a ZGB)
  • c. Gemischte Stiftungen (Art. 87b ZGB)
  • d. Registrierungspflicht und Übergangsrecht
  • IV. Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht
  • V. Resümee

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