Jusletter

Swisscom-Dienst fällt unter das Geldwäschereigesetz

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
  • Zitiervorschlag: Jurius, Swisscom-Dienst fällt unter das Geldwäschereigesetz, in: Jusletter 20. April 2020
BGer – Der SMS-Dienst der Swisscom, bei dem Kunden den Nachtzuschlag des Zürcher Verkehrsbundes (ZVV) mit der nächsten Rechnung bezahlen können, fällt unter die Vorgaben des Geldwäschereigesetzes (GwG). Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_488/2018)

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