Schaffhauser Justiz muss Geldnoten mit Kokainspuren zurückgeben
BGer – Obwohl die Schaffhauser Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung wegen Drogenhandels gegen einen Mann einstellte, wollte sie die beim Beschuldigten sichergestellten 27’000 Franken einziehen. Das geht nicht, hat das Bundesgericht nun entschieden, auch wenn auf dem Geld Spuren von Kokain festgestellt wurden. (Urteil 6B_1042/2019)
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