UVEK passt Vorschriften zur Rechnungsprüfung der öV-Unternehmen an
Wie im Nachgang zum «Fall Postauto» beschlossen, passt das Bundesamt für Verkehr (BAV) sein Aufsichtskonzept an. Dazu gehören in einem ersten Schritt die Abschaffung der formellen Rechnungsgenehmigung sowie neue Vorschriften zur Revisionstätigkeit bei den öV-Unternehmen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 1. Mai 2020 die dafür notwendige Verordnungsanpassung beschlossen.
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