Zuger Verwaltungsgericht stellt Taggelder ohne Grundlage ein
BGer – Das Verwaltungsgericht Zug hat die Einstellung von 47 Tagen Arbeitslosenentschädigung bestätigt, obwohl nicht belegt war, dass der Empfänger seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hatte. Das Verwaltungsgericht muss nun über die Bücher. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 8C_796/2019)
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