Zuweisung in besonderes Asylzentrum war kein Freiheitsentzug
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass die Zuweisung eines Asylsuchenden in das Bundesasylzentrum in Les Verrières durch das Staatssekretariat für Migration und die im Zentrum geltenden Regeln keinen Freiheitsentzug darstellen. Es handelt sich um einen gerechtfertigten Eingriff in die Bewegungsfreiheit, wobei der Anspruch des Betroffenen auf eine wirksame Beschwerde gewahrt wurde. (Urteil F-1389/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare