Jusletter

Zuweisung in besonderes Asylzentrum war kein Freiheitsentzug

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie, Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Zuweisung in besonderes Asylzentrum war kein Freiheitsentzug, in: Jusletter 4. Mai 2020
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass die Zuweisung eines Asylsuchenden in das Bundesasylzentrum in Les Verrières durch das Staatssekretariat für Migration und die im Zentrum geltenden Regeln keinen Freiheitsentzug darstellen. Es handelt sich um einen gerechtfertigten Eingriff in die Bewegungsfreiheit, wobei der Anspruch des Betroffenen auf eine wirksame Beschwerde gewahrt wurde. (Urteil F-1389/2019)

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