Justiz verweigert Winzer Anpflanzung von Reben
BVGer – Ein Waadtländer darf auf seinem Land auf 1080 Metern Höhe keine Weinreben anpflanzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Rekurs gegen einen Entscheid der Waadtländer Justiz zurückgewiesen. Diese hatte dem Einwohner von Château-d’Oex aufgrund der Höhenlage verweigert, die Parzelle als Weinbauzone zu registrieren. (Urteil B-5720/2018)
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