Jusletter

Turkish Airlines muss Sanktion von 320’000 Franken bezahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Luftfahrt, Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Turkish Airlines muss Sanktion von 320’000 Franken bezahlen, in: Jusletter 11. Mai 2020
BVGer – Die Fluggesellschaft Turkish Airlines muss für die wiederholte Übermittlung fehlerhafter Passagierlisten eine Sanktion von 320’000 Franken bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Verfügung des Staatssekretariats für Migration (SEM) bestätigt. (Urteil A-1384/2019)

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