Turkish Airlines muss Sanktion von 320’000 Franken bezahlen
BVGer – Die Fluggesellschaft Turkish Airlines muss für die wiederholte Übermittlung fehlerhafter Passagierlisten eine Sanktion von 320’000 Franken bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Verfügung des Staatssekretariats für Migration (SEM) bestätigt. (Urteil A-1384/2019)
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