Corona-Pandemie: Dringliche strafprozessuale Fragen in Haftfällen
Trotz Corona-Pandemie ist das strafprozessuale Beschleunigungsgebot zu beachten. Die Strafbehörden sind gehalten, z.B. mit dem Einsatz von Videotelefonie auf die besonderen Umstände zu reagieren und trotz Einhaltung aller Schutzvorschriften die Strafverfahren ohne Verzögerung zu führen. Dazu unterbreiten die Autoren sechs Vorschläge, mit denen die allgemeinen bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben umgesetzt werden können.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Vorgaben des Bundes
- 3. Umsetzung durch die Justiz im Kanton Bern
- 4. Vorschläge für die Umsetzung der Massnahmen
- 5. Einhaltung des Beschleunigungsgebots in Coronazeiten
- 5.1. Das Beschleunigungsgebot in Haftfällen
- 5.1.1. Grundsätzliches
- 5.1.2. Coronabedingte Probleme bei der Durchführung von Einvernahmen in Haftfällen
- 5.1.3. Vorschlag 1: Teilnahmerechte im Vorverfahren mittels Videokonferenz wahren
- 5.1.4. Vorschlag 2: Videoeinvernahmen von Auskunftspersonen und Zeugen im Vorverfahren
- 5.2. Zwischenergebnis
- 6. Berücksichtigung der erhöhten Ansteckungsgefahr in Untersuchungsgefängnissen bei der Haftanordnungs- resp. Haftverlängerungsprüfung
- 7. Kontakte zur Verteidigung
- 8. Kontakte zu den Angehörigen
- 9. Reduktion der Zellenschlusszeiten
- 10. Fazit
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