Keine Vereinfachung der Vorschriften über die Preisbekanntgabe
Der Bundesrat hat den Bericht zur Prüfung einer Vereinfachung der Vorschriften über die Preisbekanntgabe am 13. Mai 2020 gutgeheissen. Im Bericht wurde geprüft, ob für die Vorschriften über die irreführende Preisbekanntgabe sowie deren Durchsetzung von Amtes wegen eine Vereinfachung möglich und angezeigt ist. Er gelangt zum Ergebnis, dass sich die geltenden Vorschriften bewährt haben und Rechtssicherheit gewährleisten. Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) soll nicht geändert werden.
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