Überfürsorgliche Mutter: KESB weist Jungen zu Recht in Heim ein
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Mutter abgewiesen, deren 16-jähriger Sohn durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bern in einem Kinderheim untergebracht wurde. Die Frau hatte ihren Sohn völlig isoliert und ihn mit 14 Jahren erstmals zur Schule geschickt. (Urteil 5A_218/2020)
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