Bericht des Bundesrates über die Ausübung der Notrechtskompetenzen
In seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 hat der Bundesrat den ersten Bericht über die Ausübung seiner notrechtlichen Kompetenzen während der Coronakrise verabschiedet. Er informiert über die erlassenen Notverordnungen sowie über die Umsetzung der Kommissionsmotionen, die das Parlament zu diesen Verordnungen überwiesen hat.
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