Jusletter

Mitbestimmung des Personals beim Wechsel der Pensionskasse

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Mitbestimmung des Personals beim Wechsel der Pensionskasse, in: Jusletter 8. Juni 2020
BGer – Arbeitnehmer haben beim Wechsel der beruflichen Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber ein echtes Mitbestimmungsrecht. Die Kündigung des Anschlussvertrages mit der bisherigen Pensionskasse durch den Arbeitgeber setzt die vorgängige Zustimmung des Personals voraus. Fehlt diese, ist die Kündigung ungültig. (Urteil 9C_409/2019)

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