Jusletter

Sind Schweizer Juristen für die Globalisierung gewappnet?

Internationale Aspekte in der obligatorischen Ausbildung von Schweizer Juristen

  • Autor/Autorin: Andreas R. Ziegler
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht, Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
  • DOI: 10.38023/50a885b8-174f-4f79-8848-0e7dadc9ca77
  • Zitiervorschlag: Andreas R. Ziegler, Sind Schweizer Juristen für die Globalisierung gewappnet?, in: Jusletter 8. Juni 2020
Internationale Aspekte spielen heute eine immense Rolle in der Tätigkeit der meisten Juristen. Entsprechend ist die Kenntnis, wie man mit diesen Aspekten umgeht, von fundamentaler Wichtigkeit für die zielführende und qualitativ hochstehende Ausbildung von Juristen. In der Schweiz bestehen immense Unterschiede zwischen den vermittelten Inhalten und Fähigkeiten («Skills») (Teil III) an den Ausbildungsstätten und in den unterschiedlichen Programmen (Teil IV). Gewisse Institutionen sollten dringend ihre Minimalanforderungen überdenken (Teil V).

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Relevante Institutionen und Programme
  • 1. Institutionen
  • 2. Programme
  • III. Relevante obligatorische Fächer
  • 1. Völkerrecht
  • 2. Europarecht
  • 3. Internationales Privatrecht (und Zivilverfahrensrecht)
  • 4. Rechtsvergleichung
  • 5. Fremdsprachen
  • 6. Internationale Aspekte des schweizerischen Rechts
  • IV. Stand der Ausbildung (Studienjahr 2019/2020)
  • 1. Université de Lausanne (UNIL) – Ecole de droit
  • a. Pflichtkurse
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • 2. Universität Luzern (UNILU) – Rechtswissenschaftliche Fakultät
  • a. Pflichtkurse
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • 3. Universität Freiburg (UNIFR) – Rechtswissenschaftliche Fakultät
  • a. Pflichtkurse
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • 4. Universität St. Gallen (UNISG) – Law School (LS-HSG)
  • a. Pflichtkurse
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • 5. Universität Bern (UNIBE) – Rechtswissenschaftliche Fakultät
  • a. Grundausbildung
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • 6. Universität Zürich (UZH) – Rechtswissenschaftliche Fakultät
  • a. Pflichtkurse
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • 7. Université de Genève (UNIGE) – Faculté de droit
  • a. Pflichtkurse
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • 8. Université de Neuchâtel (UNINE) – Faculté de droit
  • a. Pflichtkurse
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • 9. Universität Basel (UNIBAS) – Juristische Fakultät
  • a. Pflichtkurse
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • 10. Fernuniversität Schweiz und UniDistance (Brig)
  • a. Pflichtkurse
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • 11. Zürcher Fachhochschule – ZHAW (Winterthur)
  • a. Pflichtkurse
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • 12. HES-SO – HEG Arc (Neuenburg)
  • a. Pflichtkurse
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • 13. Kalaidos Fachhochschule Schweiz (Zürich)
  • a. Pflichtkurse
  • b. Fremdsprachen
  • c. Optionen
  • V. Analyse und Postulate

4 Kommentare

  • 1

    Ergänzung zur Universität Bern (UN-Kaufrecht)

    Die Ausführungen zur Universität Bern sind nicht vollständig. Seit 1993 (also schon im Rahmen einer Lehrstuhlvertretung vor meinem Amtsantritt) habe ich in der Vorlesung Obligationenrecht Besonderer Teil dem UN-Kaufrecht (CISG), die eine Pflichtveranstaltung im Bachelorstudium darstellt, einen grossen Stellenwert eingeräumt. Ein Viertel dieser Vorlesung (d.h. faktisch 1 SWS) war diesem internationalen Einheitskaufrecht gewidmet. In den Privatrechtlichen Übungen habe ich regelmässig (mindestens einmal pro Jahr) einen CISG-Fall behandelt. Meine Bachelorprüfungen beinhalteten vielfach zu einem sehr gewichtigen Teil Probleme aus dem UN-Kaufrecht(wofür ich bei den Studierenden gefürchtet und wohl eher unbeliebt war). Viele dieser Prüfungen sind in ius.full publiziert.Kurz: Während mehr als 25 Jahren habe ich einen wichtigen Teil des Schuldrechts im Bachelorstudium international ausgerichtet. Und nach meiner Emeritierung hat sich daran nichts geändert! Prof. em. Dr. Dr. h.c. Thomas Koller, vormals Zivilistisches Seminar der Universität Bern

    avatarThomas Koller08.06.2020 12:17:23Antworten

  • 2

    Zivilrecht und internationales Recht

    Lieber Herr Kollege Koller, Ihre Reaktion auf meinen Provokativen Beitrag hat mich sehr gefreut. Tatsächlich, befürworte auch ich die Berücksichtigung internationaler Aspekte in allen Vorlesungen. Ihr Vorgehen erscheint mir daher geradezu vorbildlich. Im Artikel hatte ich mich ja explizit auf die klar so ausgewiesenen Spezialvorlesungen beschränkt. Dies aus der Überlegung heraus, dass ohne die entsprechenden Einführungen der richtige Umgang mit völker- und europarechtlichen Quellen schwierig ist. Hinzu kommt die mangelnde Transparenz und Signalwirkung, wenn keinen eigenen Vorlesungen der von mir geforderten Art im Studienprogramm vorhanden sind. Auch ich würde nicht beklagen, dass man in der Schweiz nicht ein gutes Angebot vorfinden kann und dabei eine qualitativ hochstehende Ausbildung erreichen kann, sondern nur dass wir nicht garantieren, dass alle Absolventen ein ausreichendes Minimum erlangen. Sie schreiben im Kommentar: "Meine Bachelorprüfungen beinhalteten vielfach zu einem sehr gewichtigen Teil Probleme aus dem UN-Kaufrecht (wofür ich bei den Studierenden gefürchtet und wohl eher unbeliebt war)". In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob Sie denn das Gefühl hatten, dass Ihre Studenten genügen Rüstzeug mitbrachten, um diese Aufgabe zu bewältigen und schätzen zu können? Wenn Sie an die Einführungsveranstaltung im Völkerrecht diesbezüglich Wünsche richten könnten, was erschiene Ihnen aus Sicht des Privatrechts/Obligationenrechts besonders wichtig?

    avatarAndreas R. Ziegler11.06.2020 11:16:16Antworten

  • 3

    Zivilrecht und internationales Recht

    Lieber Herr Kollege Ziegler, ganz herzlichen Dank für Ihre freundliche Erwiderung. Ich hatte stets den Eindruck, dass unsere Studierenden genügend Rüstzeug aus dem Völkerrecht mitbrachten,um mit dem UN-Kaufrecht umgehen zu können. Dies deshalb, weil dem Völkerrecht an der Universität Bern seit Jahrzehnten (schon während meiner Studienzeit durch Jörg Paul Müller, später dann etwa durch Walter Kälin und heute durch Jörg Künzli) ein grosser Stellenwert eingeräumt und das Fach hervorragend präsentiert wird. Aus privatrechtlicher Sicht wäre es wünschenswert, wenn in den völkerrechtlichen Lehrveranstaltungen auch den Völkervertragsrecht, gleichsam also dem "Obligationenrecht des Völkerrechts", genügend Gewicht beigemessen wird (wie das in Bern m.E. der Fall ist). BGE 112 Ia 75 zeigt beispielhaft, wie interessant, ja geradezu spannend, das Völkervertragsrecht sein kann. Mit kollegialen Grüssen, Thomas Koller

    avatarAuthorisierter Benutzer11.06.2020 11:59:01Antworten

  • 4

    Fälle des BGer zum Völkerrecht

    Ja, BGE 112 Ia 75 findet man auch auf unserer Homepage mit der Praxis des BGer zum Völkerrecht: https://www.unil.ch/dip/home/menuguid/la-suisse-et-le-dip/arrets-du-tf--ildc.html (die übrigens dem Werk von Jörg Paul Müller und Luzius Wildhaber "Praxis des Völkerrechts, 3. Aufl 2001" zu Dank verpflichtet ist). Ab dem Jahr 2000 werden die wichtigsten Fälle von uns auch auf Englisch übersetzt und bei Oxford University Press (OUP) in der Sammlung ILDC (International Law in Domestic Courts) besprochen, damit sie einem breiteren Publikum zugänglich werden. Wir suchen noch Bearbeiter !

    avatarAndreas R. Ziegler11.06.2020 16:27:33Antworten

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