Jusletter

Tarife und Tarifverträge – keine Reformen ohne Grundsatzdiskussion

  • Autoren/Autorinnen: Markus Moser / Heinz Locher
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • DOI: 10.38023/afa160da-cd43-4462-aa55-31440d6f0b17
  • Zitiervorschlag: Markus Moser / Heinz Locher, Tarife und Tarifverträge – keine Reformen ohne Grundsatzdiskussion, in: Jusletter 8. Juni 2020
Der Bundesrat hat ein Paket von Massnahmen zur Kosteneindämmung in der Krankenversicherung vorgelegt. Es ist richtig, die Tarifpartner stärker in die Pflicht zu nehmen, aber es wäre falsch, sie durch zu enge gesetzliche Vorschriften zu reinen Vollzugsorganen zu machen und sie damit aus der Verantwortung für die Kostenentwicklung zu entlassen. Wir stehen vor einer entscheidenden Phase in der Weiterentwicklung der Krankenversicherung. Tarifautonomie und die Gestaltungsmöglichkeiten bei Tarifen und Tarifverträgen dürfen nicht leichtfertig aufgegeben werden. Ausgehend von den Gründen für die mangelhafte Umsetzung und die nicht wahrgenommenen Gestaltungsmöglichkeiten des KVG werden hier Vorschläge für Änderungen des KVG diskutiert.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 1.1. Kosteneindämmung in der Krankenversicherung – Ein Dauerthema
  • 1.2. Der Stellenwert der Leistungsfinanzierung für das Gesundheitssystem
  • 1.2.1. Anforderungen an ein optimales Leistungsfinanzierungssystem
  • 1.2.2. Leistungsfinanzierung und Systemfinanzierung
  • 1.2.3. Leistungsfinanzierung, Mengenausweitung und Kostenentwicklung
  • 1.2.4. Der Beitrag der Leistungsfinanzierung zur Integration von Gesundheits- und Sozialpolitik
  • 2. Das Tarifrecht des KVG und dessen Umsetzung
  • 2.1. Ursprüngliche Funktion der Tarife: Schutz vor zu hohen Prämien
  • 2.2. Zusätzliche Funktion: Einflussnahme auf Kosten und Qualität
  • 2.3. Tarifverträge als Mittel des Wettbewerbs
  • 2.4. Die Umsetzung des Gesetzes
  • 2.4.1. Verzögerung bei der Umsetzung des Gesetzes
  • 2.4.2. Geburtsfehler des TARMED
  • 2.4.3. Keine Anpassung der Tarifstruktur an die medizinische Entwicklung
  • 2.4.4. Geringes Interesse an Wettbewerb
  • 2.4.5. Geringe Bereitschaft zu innovativem Handeln
  • 2.4.6. Geringe Einflussnahme der Kantone auf die Tarife
  • 3. Änderungen des KVG zur Stabilisierung des Systems
  • 3.1. Förderung von Pauschalen bei ambulanten Behandlungen
  • 3.2. Schaffung eines Kompetenzzentrums für neue Tarifarten
  • 3.3. Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen
  • 3.4. Governance-Konflikt der Kantone reduzieren
  • 4. Weiterentwicklung des Systems
  • 4.1. Kritische Analyse der gesetzlichen Grundlagen
  • 4.1.1. Analyse aus betriebswirtschaftlicher Sicht
  • 4.1.2. Berücksichtigung unterschiedlicher Unternehmensmodelle
  • 4.1.3. Betriebsvergleiche
  • 4.1.4. Fazit
  • 4.2. Beispiele für differenzierte Formen der Leistungsfinanzierung
  • 4.2.1. Primärversorgung
  • 4.2.2. Onkologie Strahlentherapie
  • 4.2.3. Ein eigener Tarif für die Kindermedizin
  • 4.2.4. Wertorientierte Tarife für die Psychiatrie
  • 4.3. Kritische Auseinandersetzung mit einzelnen Tarifformen
  • 4.3.1. Wechselwirkung zwischen Tarifformen und Unternehmungsmodellen
  • 4.3.2. Einzelleistungsvergütung
  • 4.3.3. Pauschalen und Bundled Payments
  • 4.3.4. Wertorientierte Formen der Leistungsfinanzierung als Schlüsselbegriff
  • 4.3.5. Capitation
  • 5. Fazit

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