Unausgewogene Wahlberichterstattung von RSI
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat eine Beschwerde gegen die Berichterstattung von RSI im Hinblick auf die letzten eidgenössischen Wahlen gutgeheissen. Die Kandidierenden der kleinen Parteien für den Ständerat im Kanton Tessin wurden ungenügend berücksichtigt. Abgewiesen hat die UBI dagegen eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Nachrichtenmagazins «10 vor 10» von Fernsehen SRF zu den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen einen ehemaligen FIFA-Generalsekretär.
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