Jusletter

Anwaltsgeheimnis und Inkasso von Honorarforderungen

  • Autor/Autorin: Philipp Haberbeck
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
  • DOI: 10.38023/beb83274-9f68-451e-a099-fb6abd5caace
  • Zitiervorschlag: Philipp Haberbeck, Anwaltsgeheimnis und Inkasso von Honorarforderungen, in: Jusletter 22. Juni 2020
Es ist nicht auszuschliessen, dass in der aktuellen Pandemie-Krise Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vermehrt Honorarforderungen auf dem Rechtsweg werden durchsetzen müssen. Bevor für solche Forderungen der Rechtsweg beschritten werden kann, müssen sich Anwältinnen und Anwälte bekanntlich von ihrem Berufsgeheimnis entbinden lassen, durch ihre Klientschaft oder, falls diese sich weigert, durch eine kantonale Aufsichtsbehörde. Ist die Entbindung durch die Behörde zu erteilen, hat diese eine Interessenabwägung vorzunehmen. Zwei im Rahmen dieser Interessenabwägung relevante Aspekte werden in diesem Beitrag näher beleuchtet.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Die bezüglich der Entbindung vom Anwaltsgeheimnis vorzunehmende Interessenabwägung
  • 2.1. Das Element des Kostenvorschusses
  • 2.2. Das deutlich überwiegende öffentliche oder private Interesse
  • 3. Zusammenfassung

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