Diskriminierende Kündigung: Firma muss drei Monatslöhne zahlen
BGer – Ein Genfer Immobilien-Unternehmen kündigte einer Angestellten, nachdem sie Mutter geworden war. Nun muss die Firma der Frau wegen geschlechtsdiskriminierender Kündigung drei Monatslöhne zahlen. Dies hat das Bundesgericht bestätigt und eine Beschwerde des Unternehmens abgewiesen. (Urteil 4A_59/2019)
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