Schweiz liefert mutmassliches PKK-Kadermitglied an Deutschland aus
BGer – Das Bundesgericht hat die Kurdische Arbeiterpartei PKK als kriminelle Organisation qualifiziert und deshalb der Auslieferung eines PKK-Kadermitglieds aus Saarbrücken/D zugestimmt. Gemäss deutschen Strafverfolgungsbehörden hat der Mann Personen für die Volksverteidigungskräfte (HPG) rekrutiert, die als Kampfeinheiten der PKK gelten. (Urteile 1C_228/2020 und 1C_261/2020)
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