Révocation de l’autorisation d’établissement pour violation de l’LStup ne viole pas la CEDH
EGMR – Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Sache Veljkovic-Jukic c. Schweiz entschieden, dass keine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK vorliegt. Der Fall betrifft den Entzug der Niederlassungsbewilligung einer kroatischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Schweiz (seit dem 14. Lebensjahr) aufgrund einer Verurteilung wegen eines Deliktes nach BetmG und der möglichen Ausweisung aus der Schweiz. (Affaire Veljkovic-Jukic c. Suisse 59534/14) (nl)
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