Jusletter

Kurzarbeitsentschädigung: Verlängerung auf 18 Monate

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kurzarbeitsentschädigung: Verlängerung auf 18 Monate, in: Jusletter 3. August 2020
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Zudem gilt eine Karenzfrist von einem Tag. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021.

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