Sanktion gegen Lauber wird reduziert
BVGer – Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft sanktionierte Bundesanwalt Michael Lauber aufgrund diverser Amtspflichtverletzungen mit einer Lohnkürzung von 8% für die Dauer eines Jahres. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt einen Teil der erhobenen Vorwürfe und reduziert die Sanktion um drei Prozentpunkte. (Urteil A-2138/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare