Wegen Corona-Pandemie aus Ausschaffungshaft entlassen
BGer – Ein aus Marokko oder Algerien stammender Mann muss aus der Haft entlassen werden, weil seine Ausschaffung aufgrund der Corona-Pandemie in absehbarer Zeit nicht umsetzbar ist. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_512/2020)
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