Durchführung der Hauptverhandlung per Videokonferenz im Zivilverfahren
BGer – Die Durchführung der Hauptverhandlung per Videokonferenz gegen den Willen einer Partei verletzt die Zivilprozessordnung. Das Handelsgericht kann sich auch nicht auf die ausserordentliche Lage infolge der Coronavirus-Pandemie stützen. (Urteil 4A_180/2020)
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