Zürcher Amt muss Aufenthaltsbewilligung für Türkin erneuern
BGer – Das Zürcher Migrationsamt hat einer seit 24 Jahren in der Schweiz lebenden Türkin die Aufenthaltsbewilligung zu Unrecht nicht verlängert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Amt hatte seinen Entscheid mit der Sozialhilfeabhängigkeit der alleinerziehenden Mutter von zwei Kindern begründet. (Urteil 2C_122/2020)
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