Les frais dans la procédure préliminaire
Le rôle de la partie plaignante
Strafverfahren können für den Staat sehr hohe Kosten verursachen. In der Regel hat er im Vorverfahren das Monopol auf die Strafverfolgung und muss daher die Kosten tragen, unabhängig von den Begehren der Parteien. In manchen Situationen ist es erschreckend, dass die Kosten beim Staat verbleiben, z. B. wenn eine Partei ihr Beschwerderecht missbraucht oder ihr Verhalten gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstösst. Dieser Beitrag versucht daher, Bedingungen aufzuzeigen, unter denen die Kosten des Verfahrens der beschwerdeführenden Partei auferlegt werden können. (el)
Table des matières
- I. Introduction
- II. L’allocation des frais en cours de procédure (art. 417 CPP)
- III. Les conditions pour imputer les frais de procédure à la partie plaignante – art. 427 CPP
- 1. Le plaignant (art. 427 al. 2 CPP)
- 2. La partie plaignante (art. 427 al. 2 CPP)
- 3. L’ordonnance de non entrée en matière
- 4. Le classement
- IV. Prétention du prévenu à l’égard de la partie plaignante et du plaignant (art. 432 CPP)
- V. L’action récursoire (art. 420 CPP)
- VI. Conclusion
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