Jusletter

«Auf der Suche nach den eigenen Wurzeln»

Ausgewählte Probleme und Herausforderungen für den Persönlichkeits- und Datenschutz bei der Ahnenforschung per DNA

  • Autoren/Autorinnen: Martin Zieger / Bianka Dörr
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Datenschutz, Personenrecht, Genetik beim Menschen. Biotechnologien
  • DOI: 10.38023/208f4dd4-5048-421c-816c-3d9b9ce88ea1
  • Zitiervorschlag: Martin Zieger / Bianka Dörr, «Auf der Suche nach den eigenen Wurzeln», in: Jusletter 31. August 2020
Die Ahnenforschung per DNA erfreut sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. Für derlei Direct-to-Consumer-Tests bestand bisher eine Regelungslücke, die nun mit dem revidierten Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) geschlossen werden soll. Der vorliegende Beitrag thematisiert Herausforderungen für den Datenschutz bei der genetischen Ahnenforschung und wirft einen Blick auf die entsprechenden Vorgaben im revidierten GUMG.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Rechtlicher Rahmen
  • A. Persönlichkeitsschutz
  • B. Datenschutz
  • C. Datenschutzgesetzgebung
  • 1. Zweck
  • 2. Grundsätze
  • a. Rechtmässigkeit, Treu und Glauben, Verhältnismässigkeit
  • b. Zweckbindung und Erkennbarkeit
  • c. Einwilligung
  • d. Datenbekanntgabe ins Ausland
  • e. Genetische Daten und Datenschutzgesetz
  • D. Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG)
  • 1. Grundsätze
  • a. Zustimmung
  • b. Aufklärung
  • c. Weitere Informationsregeln
  • d. Datensicherheit
  • e. Weiterverwendung
  • 2. Genetische Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs
  • a. Allgemeine Bestimmungen
  • b. Abklärung besonders schützenswerter Eigenschaften
  • III. Ausgewählte Probleme und Herausforderungen für den Persönlichkeits- und Datenschutz
  • A. Durchsetzbarkeit des nGUMG bei Angeboten aus dem Ausland
  • B. Überschussinformation
  • C. Weitergabe von Daten an Dritte und Nutzung für Forschungsprojekte
  • D. Mitbetroffenheit Verwandter
  • E. Nutzung von Genealogie-Datenbanken durch Strafverfolgungsbehörden
  • IV. Fazit

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