Jusletter

Bedingte Geldstrafe für Ex-Geschäftsleiterin von Ausgleichskasse

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesstrafgericht
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafprozessrecht, Straftaten gegen das Vermögen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bedingte Geldstrafe für Ex-Geschäftsleiterin von Ausgleichskasse, in: Jusletter 31. August 2020
BStGer – Die frühere Geschäftsführerin der Zentralen Ausgleichskasse (ZAS) in Genf hat ihre Beschwerde gegen den Strafbefehl der Bundesanwaltschaft zurückgezogen. Damit ist die Verurteilung wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Urkundenfälschung im Amt rechtskräftig. (Verfügung SK.2018.11)

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