Jusletter

Anmerkungen zum Bundesratsentwurf «AHV – 21»

  • Autor/Autorin: Brigitte Pfiffner
  • Beitragsart: Essay
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, AHV
  • DOI: 10.38023/d7892e2d-b8ee-4889-bde9-587d5bc70187
  • Zitiervorschlag: Brigitte Pfiffner, Anmerkungen zum Bundesratsentwurf «AHV – 21», in: Jusletter 14. September 2020
Die Autorin stellt den bundesrätlichen Entwurf vom August 2019 zur Reform «AHV 21» vor, der unter anderem eine Angleichung des Rentenalters auf 65 und gleichzeitig eine Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand vorsieht. Kritisch äussert sie sich insbesondere zur vorgeschlagenen Finanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Vielmehr wäre eine nachhaltigere Finanzierung durch eine Reform auf der Beitragsseite zu prüfen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • 1. Ziel der Reform
  • 1.1. Die vom Bundesrat umschriebenen Reformziele
  • 1.2. Aus dem Spektrum weiterer Reformvorschläge
  • 2. Die Reformvorschläge des Bundesrates im Einzelnen
  • II. Kurzer Exkurs: Sozialversicherungsrechtliche Basics
  • 1. Es sind nur, aber immerhin, Alters- und Hinterlassenenrisiken abzudecken
  • 2. Die AHV ist hauptsächlich eine «Solidarinstitution», in der sich Beiträge und Leistungen in weiten Teilen nicht entsprechen. Sie ist keine reine Versicherung
  • III. Kritische Würdigung des Reformentwurfs «AHV 21»
  • 1. Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 mit flankierenden Ausgleichsmassnahmen
  • 2. Flexibilisierung des Altersrücktritts
  • 3. Nachträgliche Möglichkeit, Beitragsjahre nachzuzahlen und das massgebliche Jahreseinkommen zu erhöhen
  • 4. Hauptkritik: Die vorgeschlagene Zusatzfinanzierung: Sind erhöhte Mehrwertsteuerprozente der richtige Weg?
  • 4.1. Ein einheitlicher Beitragssatz ist vordringlich
  • 4.2. Gleichstellung aller Nichterwerbstätigen
  • 4.3. Gleichstellung von Witwen und Witwer
  • 4.4. Soll Freizeit in jedem Fall beitragslos sein?
  • 4.5. Decken Kinderrenten der AHV ein soziales Risiko ab?
  • IV. Fazit

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