Hochseeschifffahrt: Bundesrat genehmigt Änderung der Bürgschaftsverordnung
Der Bundesrat hat am 11. September 2020 eine Änderung der Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung schweizerischer Hochseeschiffe beschlossen. Er reagiert damit auf die zurzeit hohe Gefahr einer Abwertung der Schweizer Flagge zur See und die damit verbundenen Risiken. Die revidierte Verordnung tritt am 1. November 2020 in Kraft.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare