Das Ökologische Beschaffungswesen unter dem revidierten Vergaberecht
Während das bisherige Vergaberecht die Berücksichtigung von ökologischen Kriterien im Beschaffungswesen nur oberflächlich regelte, enthält das 2019 revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) weiterreichende Bestimmungen «ökologischen Beschaffungsrechts». Die Autorin kommentiert diese Änderungen mit Blick auf die Rahmengesetzgebung der Welthandelsorganisation (WTO). Dabei beleuchtet sie den spannungsgeladenen Hintergrund, diskutiert den Vergabekulturwandel und zeigt den neuen Spielraum des ökologischen Beschaffungswesens unter Einhaltung der internationalen Wettbewerbsregeln auf.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Hintergrund
- 2.1. Nationales Spannungsfeld: Primär- vs. Sekundärziele?
- 2.2. Internationales Spannungsfeld: WTO/GPA-Diskriminierungsverbot
- 3. Zweckartikel (Art. 2 BöB)
- 3.1. Neuer Nachhaltigkeitsgrundsatz
- 3.2. Erfordernis des sachlichen Bezugs
- 4. Technische Spezifikationen
- 4.1. Anforderungen an den Wettbewerb und den internationalen Handel
- 4.2. Schutzziel: Erhaltung der natürlichen Ressourcen und Schutz der Umwelt
- 5. Zuschlagskriterien
- 5.1. Marktwirtschaftliches Vergabeinstrument
- 5.2. Nachhaltigkeit als Qualitätsmerkmal
- 5.3. Lebenszykluskosten und externe Umweltkosten
- 6. Anbieterinnenbezogene Kriterien
- 6.1. Eignungskriterien
- 6.2. Ausschlussgründe
- 7. Fazit und Ausblick
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