Die freihändigen Verfahren im Beschaffungswesen des Bundes
De lege ferenda – De lege lata
Freihändigen Verfahren kommt häufig eine erhebliche Bedeutung im Rahmen eines Beschaffungskonzeptes zu. Freihändige Verfahren erfolgen immer gestützt auf eine Rechtsgrundlage und haben dabei mehr oder weniger strengen rechtlichen Voraussetzungen zu genügen. Der Bund erhält am 1. Januar 2021 ein totalrevidiertes Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen mit dazugehöriger Verordnung. Die vorliegende Abhandlung unterzieht das freihändige Verfahren nach altem und neuem Recht einer bewertenden Betrachtung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Gründe für die Revision
- 3. Charakter und Grenzen der freihändigen Verfahren
- 4. Bedeutung des freihändigen Verfahrens
- 5. Massgebende Bestimmungen für freihändige Verfahren (Auswahl)
- 6. Wesentliche Änderungen beim freihändigen Verfahren
- 7. Unwesentliche Änderungen beim freihändigen Verfahren
- 8. Gleichbleibendes beim freihändigen Verfahren
- 9. Schlussbetrachtung
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