Projet « Fin de vie » : le FNS doit ouvrir ses dossiers
BGer – Das Bundesgericht gibt der Beschwerde eines Vereins teilweise statt, der im Zusammenhang mit dem Projekt «End of Life» Zugang zu den Akten des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) beantragt hat. Der SNF wird gemäss Öffentlichkeitsgesetz einen neuen Entscheid treffen müssen. (Urteil 1C_643/2019) (dr)
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