Jusletter

Covid-19-Geschäftsmietegesetz

Zur Verfassungsmässigkeit der Vernehmlassungsvorlage

  • Autoren/Autorinnen: Peter Karlen / Markus Rüssli
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht, Eigentumsgarantie, Übriges Verfassungsrecht
  • DOI: 10.38023/c2a170df-4f2e-46cf-87c9-fd1fd4b2f4f5
  • Zitiervorschlag: Peter Karlen / Markus Rüssli, Covid-19-Geschäftsmietegesetz, in: Jusletter 12. Oktober 2020
Das geplante Covid-19-Geschäftsmietegesetz reduziert den Miet- und Pachtzins für Geschäftsräume während des Lockdowns auf 40 Prozent des vereinbarten Betrags. Die Autoren zeigen auf, dass der Bund zwar die Kompetenz zum Erlass eines solchen Gesetzes besitzt, die vorgesehene Miet- und Pachtzinsherabsetzung aber die Eigentumsgarantie, den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität, die Rechtsgleichheit und das Rückwirkungsverbot verletzt. Der Miet- und Pachtzins ist kein geeignetes Kriterium zur Anknüpfung von Unterstützungsleistungen für pandemiebedingte Einbussen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Zweck, Inhalt und rechtliche Einordnung des geplanten Covid-19-Geschäftsmietegesetzes
  • 2.1. Zweck
  • 2.2. Inhalt
  • 2.2.1. Vorübergehende Reduktion des Miet- und Pachtzinses
  • 2.2.2. Entschädigungsanspruch bei wirtschaftlicher Notlage des Vermieters oder Verpächters
  • 2.2.3. Vollzugsbestimmungen
  • 2.3. Rechtliche Einordnung
  • 2.3.1. Betroffene Sachbereiche und verwendete Instrumente
  • 2.3.2. Verfolgte öffentliche Interessen
  • 3. Verfassungsmässigkeit der Vernehmlassungsvorlage für ein Covid-19-Geschäftsmietegesetz
  • 3.1. Bundeskompetenz zum Erlass des vorgesehenen Covid-19-Geschäftsmietegesetzes
  • 3.2. Vereinbarkeit der vorgesehenen Miet- und Pachtzinsreduktion mit der Eigentumsgarantie
  • 3.3. Vereinbarkeit der vorgesehenen Miet- und Pachtzinsreduktion mit dem Grundsatz der Rechtsgleichheit
  • 3.4. Vereinbarkeit der vorgesehenen Miet- und Pachtzinsreduktion mit der Wirtschaftsfreiheit, insbes. mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität
  • 3.4.1. Grundsatz der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen
  • 3.4.2. Ungleichbehandlung der ein KMU führenden Eigentümer von Geschäftsräumen
  • 3.4.3. Ungleichbehandlung der ein grösseres Unternehmen führenden Mieter und Pächter
  • 3.4.4. Besserstellung der Gesundheitseinrichtungen
  • 3.5. Zulässigkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung
  • 4. Pflicht des Staates zur Entschädigung der von der Schliessung bzw. Betriebseinschränkungen betroffenen Gewerbetreibenden
  • 4.1. Grundsatz der Entschädigungspflicht
  • 4.2. Ausgestaltung der Entschädigungspflicht
  • 5. Zusammenfassung

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.