Prolongation d’une détention contraire à la CEDH
EGMR – Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Sache I.S. c. Schweiz entschieden, dass eine «schwere Verletzung des Rechts auf Leben, der Freiheit und der Sicherheit der Person» vorliegt: Verletzung von Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention. In diesem Fall beschwerte sich I.S. über die Verlängerung seiner Untersuchungshaft aus Sicherheitsgründen (zwischen April 2015 und Dezember 2015), obwohl er in erster Instanz freigesprochen worden war. (affaire I.S. c. Suisse 60202/15) (nl)
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