Neue Regeln über die Stimmrechtsbescheinigung bei fakultativen Referenden
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 eine Verordnung erlassen, die es ermöglicht, dass Unterschriftenlisten für fakultative Referenden auch ohne Stimmrechtsbescheinigung eingereicht werden können. Die zeitlich befristete Massnahme tritt am 8. Oktober 2020 in Kraft und setzt die vom Parlament geschaffene gesetzliche Grundlage um (Artikel 2 Covid-19-Gesetz).
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