Accident en Valais : la justice doit revoir sa copie
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Autofahrers gut, der aufgrund eines Unfalls an einem Tunnelausgang verurteilt wurde. Die Walliser Justiz wird die Sache neu beurteilen müssen, nachdem sie ohne ausreichende Begründung über die Schlussfolgerung des Sachverständigen hinausgegangen war. (Urteil 6B_330/2020) (el)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare