Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse werden nicht verlängert
Der Bundesrat wird die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht verlängern. Das hat er an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 entschieden. Gleichzeitig setzt der Bundesrat die vom Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossene Verlängerung der Nachlassstundung bereits auf den 20. Oktober 2020 in Kraft.
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