Jusletter

Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse werden nicht verlängert

  • Autoren/Autorinnen: Daniel Hunkeler / Zeno Schönmann
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: SchKG, Obligationenrecht
  • DOI: 10.38023/190632d7-9666-4cc9-82bd-3c310e146e0c
  • Zitiervorschlag: Daniel Hunkeler / Zeno Schönmann, Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse werden nicht verlängert, in: Jusletter 19. Oktober 2020
Der Bundesrat wird die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht verlängern. Das hat er an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 entschieden. Die Massnahmen laufen gemäss einer Medienmitteilung des Bundesrats gleichen Datums bereits heute, 19. Oktober 2020, aus. Gleichzeitig setzt der Bundesrat die vom Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossene mögliche Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung auf neu insgesamt acht Monate vorzeitig auf den 20. Oktober 2020 in Kraft. Die Autoren gehen von einem Anstieg von Konkursen und gerichtlichen Nachlassverfahren aus.

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