Tierhalteverbot für Pferdehändler ist rechtskräftig
BGer – Das unbefristete Tierhalteverbot für den Pferdehändler aus Hefenhofen TG ist rechtskräftig. Dies geht aus einem am 12. Oktober 2020 publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor. Pendent ist noch das Verfahren zur Abrechnung nach dem Zwangsverkauf der Pferde durch die Behörden. (Urteil 2C_676/2020)
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