Bundesrat genehmigt Fischerei-Verordnung
Fische und Krebse zählen zu den am stärksten gefährdeten Tierarten in der Schweiz. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei verabschiedet. 25 einheimische Arten von Fischen und Krebsen erhalten einen neuen Gefährdungsstatus. Die Kantone sind gefordert, diese Arten besser zu schützen. Zudem hat der Bundesrat im gleichen Verordnungspaket die Flachmoor- und Trockenwieseninventare des Kantons Graubünden genehmigt.
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