Jusletter

Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, in: Jusletter 26. Oktober 2020
Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60,3 Prozent angenommen. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 festgelegt und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

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