La suppression de la rente d’un veuf a violé la Convention
EGMR – Mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes verliert ein Witwer in der Schweiz das Anrecht auf die Witwerrente. Dies verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat der Europäische Gerichtshof in Strassburg entschieden. Denn Frauen wird in der gleichen Situation die Rente weiter ausbezahlt. (affaire B. c. Suisse 78630/12)
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